Gesundheitsurlaub mit Kurzuschuss
Damit Ihr Urlaub von der Krankenkasse bezahlt bzw. bezuschusst werden kann, müssen Sie im Vorfeld einen Kurzuschuss beantragen. Dazu ist in erster Linie auch ein Gespräch mit Ihrem Hausarzt notwendig. Genaueres dazu, wie Sie den Gesundheits Urlaub bei der Krankenkasse beantragen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Kurzuschuss.
Ambulante Vorsorgekur
Die ambulante Kur, früher auch „offene Badekur“ genannt, ist seit 2021 wieder eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte haben in der Regel alle 3 Jahre Anspruch auf eine solche Vorsorgekur, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ziel der ambulanten Vorsorgekur ist es, das Wohlbefinden zu verbessern bzw. zu erhalten und Beschwerden vorzubeugen. Dazu kommen je nach Bedarf verschiedene Therapieformen und Aktivitäten zum Einsatz, zum Beispiel Trinkkuren, Heilkuren, Fango, Massagen, Krankengymnastik, Yoga und Wanderungen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur ambulanten Kur.
Präventionsreisen
Ein Präventionsurlaub wird von den Kassen meist mit Zuschüssen bis zu 150 Euro für zwei Kurse unterstützt. Auch gibt es wieder eine Voraussetzung zu erfüllen, nämlich die Teilnahme an einem zertifizierten Gesundheitsprogramm, das den Standards nach § 20 Abs. 1 SGB V entsprechen muss. Eine Präventionsreise hat zum Ziel, Ihre Gesundheit, Mobilität und Ihr Allgemeinbefunden zu verbessern und Krankheiten vorzubeugen. Auch Stressabbau ist ein wichtiger Punkt bei dieser Form des Kururlaubs. Schwerpunkte können zum Beispiel Bewegung in Form von Wanderungen oder Radfahren, gesunde Ernährung oder auch Entspannung mit Yoga, Pilates oder Meditation sein.
Auf unseren Spezialseiten erfahren Sie noch mehr über Präventionsreisen und den Präventionszuschuss.