Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fit Reisen Hotelpartner Verträge
- Die Gäste erhalten von Fit Reisen einen Gutschein/Voucher mit der Beschreibung der Leistung (wie in Absprache mit dem Partner auf der Website/im Katalog ausgeschrieben). Der Partner wird die auf dem Gutschein/Voucher angegebenen Leistungen dem Gast gegenüber erbringen.
- Das Hotel mit zugehörigen Nebeneinrichtungen wird seine Leistungen für die Dauer dieses Vertrages erbringen. Sollten Änderungen der Verhältnisse im Haus oder der näheren Umgebung des Hauses zu einer eventuellen Beeinträchtigung der Gäste führen, wird das Hotel Fit Reisen unverzüglich davon unterrichten.
- Das Hotel haftet für die Erfüllung der Leistungen gegenüber dem Gast soweit Fit Reisen von den Gästen wegen Minderleistung des Hotels in Anspruch genommen wird. Fit Reisen ist berechtigt, derartige Ersatzansprüche, auch wenn sie außergerichtlich entstehen, mit Forderungen des Hotels zu verrechnen.
- Fit Reisen kontaktiert den Partner vor Ablauf eines Vertragsjahres, damit der Partner neue Unterlagen (Preise, Programme, Leistungsbeschreibungen) zur Verfügung stellen und Fit Reisen die Präsentation des Partners online und in Print aktualisieren kann. Sollte der Partner trotz mehrfacher Aufforderung keine neuen Unterlagen zur Verfügung stellen, behält Fit Reisen sich vor, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Ausschreibung mit Preisen und Leistungen des Vorjahres zu erfüllen.
- Die vom Partner an uns kommunizierten Hotelpreise verstehen sich als Gesamtpreise, inklusive Steuern und Serviceentgelte. Eine Ausnahme besteht nur für die Ortstaxe.
- Das Marketing Budget ist im Laufe eines Vertragsjahres der „Entstehung“ zu nutzen und kann nicht in das Folgejahr übertragen werden.
- Stornoregelungen: Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%, bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%, bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%, bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%, bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%, bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%, ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 90%.
- Anfallende Bankgebühren für Auslandsüberweisungen sind von den jeweiligen Vertragspartnern selbst zu tragen.
Frankfurt, 29. Januar 2024