- Einen Termin beim Arzt vereinbaren
- Das Arztgespräch führen
- Den Kurantrag vom Arzt ausfüllen lassen
- Den Kurantrag einreichen
- Los geht‘s!
Es besteht grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Dafür müssen Sie sich die Kurfähigkeit von einem Hausarzt bescheinigen lassen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann diese auch vor Ablauf dieser Frist genehmigt werden.
Eine Kur mit Kurzuschuss kann beantragt werden, wenn man seiner Gesundheit etwas Gutes tun und sein Wohlbefinden steigern möchte, zur Verbesserung des Allgemeinzustandes, als Erholungskur nach überstandener Krankheit oder als Gesundheitsvorsorge. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit, dass zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes eine Kur am besten geeignet ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Kurzuschuss.