Details
Dieses Paket umschließt im Detail:
A Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Wenn Sie von Ihrer Reise aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes vor Antritt der Reise zurücktreten müssen oder außerplanmäßig verspätet antreten müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten eines verspäteten Reiseantritts erstattet.
B Reiseabbruch-Versicherung
Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung einer Reise erstattet.
C Umbuchungsgebührenschutz
Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der gebuchten Saison umbuchen müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis 40 Euro je Person bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt erstattet.
D Reise-Krankenversicherung
Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u. a. die Kosten einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (inklusive verordneter Hilfsmittel und auch Massagen, Akupunktur etc.) und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen im Ausland erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall.
E 24h-Notfall-Assistance
Die 24h-Notfall-Assistance erstattet Such-, Bergungs- und Rettungskosten und erbringt durch ihre Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen bei Notfällen während der Reise: Tel. +49 (0) 6103 – 70649 500
F Reisegepäck-Versicherung
Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks ersetzt, bis zu 2.000 Euro je Person.
Dieser Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Reisebuchung erlangt werden. Geltungsbereich: weltweit. Versicherungsdauer: bis max. 31 Tage. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt Ihr Eigenanteil im Schadenfall vollständig.